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BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55 |
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- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Da das so gewonnene Ergebnis nach der rechtsfehlerfreien Ansicht des Berufungsgerichts die Annahme eines Fixgeschäfts nicht rechtfertigen konnte, wäre es Sache der Klägerin gewesen, weitere außerhalb der Urkunde liegende Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen das Gericht in Verbindung mit der Vertragsurkunde und den schon vorgetragenen Umständen die Annahme eines Fixgeschäfts hätte folgern können (Urteil des BGH vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 -, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt). - RG, 27.05.1902 - II 32/02
Kauf; Schadensersatz bei Erfüllungsverweigerung
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, liegt ein Fixgeschäft nur vor, wenn die Erfüllungszeit nach dem Willen der Vertragsparteien einen so wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt, daß eine nachträgliche Erfüllung nicht mehr als vertragliche Erfüllung gelten, vielmehr mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung der vereinbarten Erfüllungszeit der Vertrag stehen und fallen soll (RGZ 51, 347 [348]; 108, 158). - RG, 05.07.1923 - VI 1137/22
Geldentwertung; Rücktritt vom Vertrag
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Treu und Glauben erfordern im kaufmännischen Leben, daß in der Regel von dem Rücktritt in angemessener Frist Gebrauch gemacht wird (RGZ 107, 106 [108 f]).
- RG, 30.04.1924 - I 540/23
Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts …
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, liegt ein Fixgeschäft nur vor, wenn die Erfüllungszeit nach dem Willen der Vertragsparteien einen so wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt, daß eine nachträgliche Erfüllung nicht mehr als vertragliche Erfüllung gelten, vielmehr mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung der vereinbarten Erfüllungszeit der Vertrag stehen und fallen soll (RGZ 51, 347 [348]; 108, 158). - RG, 14.11.1924 - III 725/23
Rücktritt vom Vertrage
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Das Rücktrittsrecht ist im Rahmen des § 242 BGB auszuüben, der das ganze Vertragsrecht beherrscht (RGZ 109, 184 [187]). - BGH, 02.02.1954 - I ZR 159/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1956 - I ZR 186/55
Das Urteil des Berufungsgerichts wurde durch den erkennenden Senat aufgehoben (Urteil vom 2. Februar 1954 - I ZR 159/52 -).